Arbeitnehmer sollten sich nach einer Kündigung schnellstens bei der Agentur für Arbeit melden und anschließend das Schreiben auf seine Rechtsgültigkeit durch einen Anwalt überprüfen lassen.
Wenn die Kündigung droht, sollte man sich bereits bezüglich einer Kündigungsschutzklage informieren und nicht erst den „schmerzhaften Brief“ abwarten. Infos zum Kündigungsschutz gibt’s hier auf diesen Seiten direkt im Internet.
Im Zuge einer Kündigung können Arbeitnehmer unter Umständen von einer satten Abfindung profitieren. Dies gilt insbesondere nach langjähriger Betriebszugehörigkeit und bei Arbeitnehmern die Bestandsschutz genießen.