Wer in eine neue Wohnung zieht, muss beim Verwalter eine Mietkaution hinterlassen. Die Mietkaution beträgt zumeist 2-3 Kaltmieten. Das Geld für die Kaution ist natürlich nicht weg, denn sie muss vom Verwalter auf ein Sparbuch mit Zinsen angelegt werden.
Die Mietkaution dienst dem Vermieter als Schutz vor Zahlungsausfällen durch den Mieter, bei fehlender Mietzahlung, Nebenkostenabrechnung beim Auszug des Vermieters und bei kleinen Beschädigungen.