Wenn die Kündigung droht, sollte man sich bereits bezüglich einer Kündigungsschutzklage informieren und nicht erst den „schmerzhaften Brief“ abwarten. Infos zum Kündigungsschutz gibt’s hier auf diesen Seiten direkt im Internet.
Nimmt der Arbeitgeber die bei ihm beschaeftigten ueber 55jaehrigen Arbeitnehmer aus dem Personenkreis aus, dem er im Rahmen einer Personalabbaumassnahme den